Elternseite
Was ist Elternmitarbeit?
Alle Eltern und Erziehungsberechtigten der Schulkinder einer Klasse bilden zusammen den Klassenelternrat.
Im Rahmen eines Elternabends behandelt der Klassenelternrat alle Fragen und Probleme, die die Klasse betreffen.
Der Klassenelternrat bereitet Entscheidungen und Anliegen der Klasse z.B. für den Schulelternrat und die Klassenkonferenzen vor.
Wenn wichtige Entscheidungen die Klasse betreffen, muss dazu vorher der Klassenelternrat vom Lehrer oder Schulleiter gehört werden.
Der Klassenelternrat wählt eine/n Vorsitzende/n und dessen Vertreter (Elternvertreter). Diese müssen zu Beginn des 1. und dann wieder Anfang des 3. Schuljahres gewählt werden.
Schulelternrat
Die gewählten Elternvertreter gehören automatisch dem Schulelternrat an.
Im Rahmen der Schulelternratssitzung erörtert der Schulelternrat alle die Schule und Schülerschaft betreffenden Fragen.
Der Schulelternrat muss vor wichtigen Entscheidungen in der Schule gehört werden (z.B. Grundsätze für die Leistungsbewertung, Einführung neuer Schulbücher, …)
Der Schulelternrat wählt aus seinen Mitgliedern eine/n Vorsitzende/n und dessen Stellvertreter (mind. einen). Außerdem wählt der Schulelternrat Abgeordnete für die Gesamt- und Fachkonferenzen. Darüber hinaus wählt er die Eltern für den Schulvorstand.
Schulvorstand
Der Schulvorstand ist das Gremium, in dem Eltern und Lehrer in gleicher Anzahl vertreten sind. Den Vorsitz führt die Schulleitung.
Übergeordnete Themen, wie z.B. Ausgestaltung der Stundentafel, Versuche anderer Unterrichtsformen, Projekte usw. werden hier beschlossen.
Wählbar sind alle Eltern, die ein Kind auf dieser Schule haben – sie müssen dazu nicht Elternvertreter ihrer Klassen sein und somit nicht dem Schulelternrat angehören.